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Inflation & Teuerung: Lebensmittelhändler sollen Preise offenlegen

Ein amtlicher Preisrechner wird nicht umgesetzt. Dafür sollen die großen Lebensmittelhändler privaten Vergleichsplattformen Einblick in ihre Preise gewähren.

Die extreme Teuerung und dass die Lebensmittel bei uns um vieles teurer sind als im deutschen Nachbarland sorgen seit Längerem für heftige Debatten. Jüngst wurde sogar ein amtlicher Preisvergleichsrechner angedacht. Doch da waren die jungen Programmierer bereits weit schneller als die Regierung. Mit den privaten Vergleichsplattformen wie preisrunter.at, heisse-preise.io und preismonitor.at hatten sie schon im Juni die Nase vorn und boten den Konsument:innen die Möglichkeit Preise rasch zu vergleichen.

Vorgezogene Branchenuntersuchung der BWB

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine große Branchenuntersuchung in Auftrag gegeben – deren endgültige Ergebnisse werden allerdings erst im Oktober 2023 vorliegen. Nun wurde, wegen der Dringlichkeit des Themas, ein Teil der Ergebnisse früher bekanntgegeben. Ein amtlicher Rechner soll nun doch nicht kommen. Dafür sollen die schon bestehenden, privaten Plattformen gestärkt werden. Diese privaten Plattformen böten, lt. Minister Kocher, durch ihre unterschiedlichen Konzeptionen einen Vorteil für die Verbraucher:innen. Letztere könnten, je nach Vorlieben, hier auf durchaus unterschiedliche Weise vergleichen. Die BWB und das Wirtschaftsministerium wünschen sich, wie auf einer PK verlautet, vor allem mehr Transparenz durch “vereinfachte Preisvergleiche”.

Israel 2015 als Vorbild

Wirtschaftsminister Kocher führte dazu Israel als gutes Beispiel an – wo im Jahre 2015 eine Offenlegungspflicht der Supermarktpreise dazu geführt habe, dass die Konsument:innen ganze 28 Dollar pro Monat sparen konnten. Durch die dortigen Preisvergleichsportale sanken die Preise um 4-5 %. Doch ganz so einfach und perfekt wird es bei uns mit den privaten Pattformen nicht funktionieren. Die privaten Seiten in Österreich haben noch ordentliche Schwachstellen auszubügeln. Beispielsweise wurden versehentlich falsche Grammaturen verglichen. Das lag wohl daran, dass die Betreiber die echten Preisdaten schwer ermitteln können. Außerdem ist es bei den Portalbetreibern noch ungeklärt – was sie gesetzlich eigentlich dürfen und was nicht. Dagegen plant Kocher ein neues Gesetz, das Ende 2023 kommen soll.

Ausgewählte Nutzer sollen direkten Datenzugriff bekommen

Für ausgewählte Nutzer wie den Verein für Konsumenteninformation oder wissenschaftliche Betreiber wollen BWB und Wirtschaftsministerium gesonderte Regelungen einführen. Diese sollen dann einen direkten und unmittelbaren Zugriff auf die Preisdaten erhalten.

Was wurde bisher wirklich beschlossen?

Verpflichtend sollen sich jedenfalls Handelsbetriebe ab einer gewissen Größe, die an der Zahl der Filialen bemessen wird, mit ihren Preisen an den Rechnerinhalten beteiligen müssen. Allerdings soll es auch kleineren Betrieben ermöglicht werden mit ihren Preisen und Angeboten auf die Plattformen zu gehen. Doch wird eine unkompliziert nutzbare Transparenz nicht leicht umzusetzen sein. Die benötigten Daten sind aufgrund Ihrer Komplexität nicht so einfach zu sammeln und zu vergleichen. Da gibt es z. Bsp. ganz Verschiedenes wie die unterschiedliche Qualitäten, Bioprodukte oder Eigenmarken. Dazu gelte es, eine gute und richtige Auswahl zu treffen, “damit nicht nur das billigste Produkt eingemeldet wird”, meint der Wirtschaftsminister.

Wie könnte die Warenauswahl in der Praxis aussehen?

Die Händler sollten künftig beispielsweise den EAN-Strichcode, Produktname, Herkunft, Marke und Preis der Waren zur Verfügung stellen. Und die Produktauswahl könnte sich an den Miniwarenkorb der Statistik Austria anlehnen.

Arbeiterkammer fordert Unabhängigkeit der Portale

Von Seiten der AK wurden die Vorschläge der Regierung zwar begrüßt allerdings müssten seriöse, private Vergleichsportale unbedingt ihre völlige Unabhängigkeit vom Lebensmittelhandel und eine Zertifizierung des Wirtschaftsministerium vorweisen.

KR Christian Pauchner: Eine rein auf den Preis fokussierte Preisvergleichs-App könnte zu einer Preisspirale nach unten führen. © WKÖ

Handelsverband bleibt skeptisch

Der Handelsverband hat vorerst den Vorschlag der Regierung zur Kenntnis genommen. Um allerdings den tatsächlichen Praxisaufwand abschätzen zu können, würde man dort auf die genaue Ausgestaltung des zu erwartenden Gesetzes warten. Und der Obmann des Lebensmittelhandels in der WKÖ, Christian Pauchner, betonte die „vielfältigen Bedenken” des Einzelhandels. Das vor allem weil Lebensmittel in ihrer Qualität und Regionalität kaum zu vergleichen wären. “Eine rein auf den Preis fokussierte Preisvergleichs-App könnte zu einer Preisspirale nach unten führen und die Qualität sowie die heimische Produktion beeinträchtigen” so Pauchner. Gleichzeitig warnt er die Regierung eindringlich davor, „mit dem Projekt hohe Kosten zu verursachen, ohne am Ende den erwünschten Nutzen zu bringen“.

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